Objektbetreuung und Dokumentation LPH 9

Innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Rat zur Seite. Eine hohe Bedeutung liegt dabei auf die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen.

In Abhängigkeit hierzu erfolgt auch von uns eine Beratung zur möglichen Freigabe von vereinbarten Sicherheitsleistungen zwischen dem Bauherrn und den bauausführenden Unternehmen.